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Abmahnung
Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch „Abmahnschreiben“) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht.
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Abmahnungspflicht
Abmahnungspflicht ist die in den Verbandsnormen der schweizerischen Bauwirtschaft enthaltene gesetzliche Pflicht des Unternehmers, Verhältnisse im Bauprozess, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung des Werkes gefährden, der Bauleitung ohne Verzug anzuzeigen. Dies soll schriftlich erfolgen. Mündliche Anzeigen sind zu protokollieren. Die gleiche Abmahnungspflicht trifft den Unternehmer, wenn er bei der Ausführung seiner Arbeit feststellt oder nach Umständen feststellen muss, dass ihm erteilte Weisungen, beziehungsweise Bestellungsänderungen, der Bauleitung fehlerhaft sind oder ihm Verantwortungen (z. B. hinsichtlich der Gefährdung oder Schädigung Dritter) auferlegen, die er glaubt nicht übernehmen zu dürfen. Verletzt der Unternehmer diese Pflicht, so fallen nachteilige Folgen ihm selbst zur Last; es sei denn, die Bauleitung habe von den betreffenden Verhältnissen auch ohne Anzeige nachweisbar Kenntnis gehabt.
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